Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10589
OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2002,10589)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.12.2002 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2002,10589)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 13 U 10/02 (https://dejure.org/2002,10589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versorgung kleiner Primärnarbenhernien; Vorliegen erkennbarer Bindegewebsschwäche; Rechtmäßiges Alternativverfahren; Arztfehler; Behandlungsfehler; Verschliessen einer Operationswunde

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
    Die Netzversorgung stellte daher auch nicht etwa ein neues Verfahren dar, welches sich weitgehend durchgesetzt gehabt hätte, weshalb ein Patient wegen sich bietender entscheidender Vorteile hiervon hätte erfahren müssen ( BGH NJW 1988, 763).
  • BGH, 21.11.1995 - VI ZR 329/94

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
    Sofern er eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, gebietet es die Aufklärungspflicht nicht, über eine andere, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode aufzuklären, wenn die gewählte Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (BGH VersR 1992, 831; NJW 1996, 776; Geiß/Greiner, 4. Auflage 2001, C, Rd.-Nr. 21 ff. m. w. N.).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91

    Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.12.2002 - 13 U 10/02
    Sofern er eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, gebietet es die Aufklärungspflicht nicht, über eine andere, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode aufzuklären, wenn die gewählte Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (BGH VersR 1992, 831; NJW 1996, 776; Geiß/Greiner, 4. Auflage 2001, C, Rd.-Nr. 21 ff. m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21

    Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im

    Im Übrigen gilt, dass wenn der Arzt - wie hier mit der medikamentösen Geburtseinleitung der Fall - eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, es der Aufklärung über eine anderweitige, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode dann nicht bedarf, wenn die gewählte standardgemäße Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.3.2012 - 1 U 83/11, bei Juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.12.2002 - 13 U 10/02, Juris Rn. 13; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. , Rn. C 22; Lafontaine/Trost in: JurisPK BGB, 10. Aufl., § 630e Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht